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   OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LC 490/10   

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OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LC 490/10 (https://dejure.org/2012,17336)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.06.2012 - 11 LC 490/10 (https://dejure.org/2012,17336)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - 11 LC 490/10 (https://dejure.org/2012,17336)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten (vormals) türkischen Staatsangehörigen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 7 ARB 1/80; Art. 14 ARB 1/80; § 11 Abs. 1 AufenthG; § 37 AufenthG; § 53 AufenthG; § 55 AufenthG; § 59 AufenthG
    Geltung des sog. "Vier-Augen-Prinzip" für die Ausweisung türkischer Staatsangehöriger mit Aufenthaltsrecht nach dem ARB 1/80; Befristung der Wirkungen einer spezialpräventiv begründeten Ausweisung eines Ausländers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltung des sog. "Vier-Augen-Prinzip" für die Ausweisung türkischer Staatsangehöriger mit Aufenthaltsrecht nach dem ARB 1/80; Befristung der Wirkungen einer spezialpräventiv begründeten Ausweisung eines Ausländers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltung des sog. "Vier-Augen-Prinzip" für die Ausweisung türkischer Staatsangehöriger mit Aufenthaltsrecht nach dem ARB 1/80; Befristung der Wirkungen einer spezialpräventiv begründeten Ausweisung eines Ausländers

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2012 - 18 A 951/09

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung im Lichte der gemeinschaftsrechtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LC 490/10
    a) Aus der Assoziationsberechtigung des Klägers nach Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80 folgt keine Verpflichtung zur Durchführung eines in Niedersachsen nach § 8a AG VwGO grundsätzlich in ausländerrechtlichen Verfahren nicht mehr erforderlichen Widerspruchsverfahrens (so schon im Ergebnis Senatsurt. v. 16.5.2006 - 11 LC 324/05 -, a. a. O., Rn. 59; aus neuerer Zeit ebenso: Bayr. VGH, Beschl. v. 7.3.2011 - 19 ZB 10.2701 -, juris, Rn. 6 ff., m. w. N; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.2.2012 - 11 S 1361/11 - juris, Rn. 35 ff.; OVG NRW, Urt. v. 22.3.2012 - 18 A 951/09 -, juris, Rn. 35 ff.).

    Selbst wenn man also in der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens eine belastende Veränderung der Rechtslage sehen würde, wäre sie zulässig, weil sie auch für Unionsbürger bzw. Daueraufenthaltsberechtigte in vergleichbarer Situation gilt und assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige nach Art. 59 des Zusatzprotokolls vom 19. Mai 1972 zum Assoziationsabkommen nicht besser gestellt werden dürfen (ebenso OVG NRW, Urt. v. 22.3.2012 - 18 A 951/09 -, a. a. O., Rn. 53 m. w. N. u. a. auf EuGH, Urt. v. 17.9.2009 - C-242/06 -, Rn. 67 ff. für Gebühren).

    Denn auch die nach § 55 AufenthG vorzunehmende Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde (vgl. zum Folgenden OVG NRW, Urt. v. 22.3.2012 - 18 A 951/09 -, a. a. O., Rn. 81 ff.) erfordert eine sachgerechte Abwägung der gegenläufigen öffentlichen Interessen an der Ausreise des Ausländers mit dessen privaten Interessen an einem weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet.

    Dabei kann offen bleiben, ob eine solche Befristung im jetzigen Stadium bereits deshalb ausscheidet, weil es sich um eine spezialpräventiv begründete Ausweisung nach Begehung von Straftaten handelt, vom Kläger weiterhin eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht und in diesem Fall generell ein Befristungsanspruch ausgeschlossen ist (so wohl OVG NRW, Urt. v. 22.3.2012 - 18 A 951/09 -, a. a. O., Rn. 88 ff.; abweichend OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.12.2011 - 12 B 19/11 -, juris, Rn. 27).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2012 - 11 S 1361/11

    Türkischer Staatsangehöriger mit assoziationsrechtlicher Berechtigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LC 490/10
    a) Aus der Assoziationsberechtigung des Klägers nach Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80 folgt keine Verpflichtung zur Durchführung eines in Niedersachsen nach § 8a AG VwGO grundsätzlich in ausländerrechtlichen Verfahren nicht mehr erforderlichen Widerspruchsverfahrens (so schon im Ergebnis Senatsurt. v. 16.5.2006 - 11 LC 324/05 -, a. a. O., Rn. 59; aus neuerer Zeit ebenso: Bayr. VGH, Beschl. v. 7.3.2011 - 19 ZB 10.2701 -, juris, Rn. 6 ff., m. w. N; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.2.2012 - 11 S 1361/11 - juris, Rn. 35 ff.; OVG NRW, Urt. v. 22.3.2012 - 18 A 951/09 -, juris, Rn. 35 ff.).

    Bei dem danach erforderlichen Vergleich des Rechtsschutzniveaus nach Art. 10, 12 Richtlinie 2003/109/EG - gerichtliche Prüfung nach den aktuellen Verhältnissen - mit dem nach Art. 9 Abs. 1 Richtlinie 64/221/EWG - Überprüfung durch eine unabhängige Stelle nach den damaligen Verhältnissen - ist schon keine Verschlechterung zu erkennen; eine solche ist erkennbar mit der Veränderung des europäischen Rechts auch nicht beabsichtigt, sondern im Gegenteil eine Verbesserung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.2.2012 - 11 S 1361/11 -, a. a. O., Rn. 45).

    Entgegen seines Vorbringens kann auch nicht festgestellt werden, dass insoweit keine Wiederholungsgefahr mehr besteht, wobei offen bleiben kann, ob diesbezüglich die Anforderungen eher gering sind (vgl. insoweit gegenüber der Rechtsprechung des BVerwG kritisch VGH Bad.-Württ, Urt. v. 10.2.2012 - 11 S 1361/11 -, a. a. O., Rn. 76 - 78), weil mit schwerwiegenden Angriffen auf die körperliche Integrität von anderen Menschen vorliegend ein besonders hochrangiges Schutzgut gefährdet ist, oder bei einer Gesamtschau mit der Begehung erneuter Straftaten bzw. der Verursachung sonstiger erheblicher Gefahren absehbar zu rechnen ist.

    Diese Gründe lassen es jedenfalls - wie dargelegt - in der Sache nicht zu, bereits jetzt einen Endzeitpunkt zu bestimmen, ab dem die vom Kläger ausgehende Gefahr weggefallen oder unter Berücksichtigung entgegenstehender persönlicher Belange zumindest nachrangig sein wird, und auf dieser Grundlage gerichtlich eine Frist zur Begrenzung der Sperrwirkung zu bestimmen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.2.2012 - 11 S 1361/11 -, a. a. O., Rn. 90).

  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LC 490/10
    Wie der EuGH zwischenzeitlich mit Urteil vom 8. Dezember 2011 (- C-371/08 -, juris, Rn. 76 ff.) entschieden hat, kann nach Aufhebung der Richtlinie 64/221/EWG durch die Richtlinie 2004/38/EG für die Bestimmung des einem (langjährig) assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen zustehenden Ausweisungsschutzes auf keine der beiden Richtlinien abgestellt werden.

    Auf den weitergehenden - erhöhten - Ausweisungsschutz in § 6 Abs. 5 Satz 3 FreizügG/EU, den der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung des Art. 28 Abs. 3 der Richtlinie 2004/38/EG normiert hat, kann sich der Kläger hingegen nicht erfolgreich berufen, weil der unionsrechtliche Ausweisungsschutz auf assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige nicht übertragbar ist (vgl. EuGH, Urt. v. 8.12.2011 - C-371/08 -, a. a. O.).

    b) Geht somit vom Kläger eine hinreichend schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus und beruht seine Ausweisung hierauf, also weder allein auf der Begehung von Straftaten noch auf wirtschaftlichen Überlegungen, so sind weiterhin - und zwar im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit und in Ausübung sachgerechten Ermessens - die Dauer des Aufenthalts des betroffenen Ausländers im Hoheitsgebiet des Aufenthaltsstaates, sein Alter, die Folgen einer Ausweisung für ihn und seine Familienangehörigen sowie seine Bindungen zum Aufenthaltsstaat oder fehlende Bindungen zum Herkunftsstaat zu berücksichtigen (vgl. EuGH, Urt. v. 8.12.2011 - C-371/08 -, a. a. O., Rn. 80).

  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LC 490/10
    Aus der sog. Rückführungsrichtlinie (2008/115/EG) ergibt sich schon deshalb keine abweichende Beurteilung, weil diese für die Rechtmäßigkeit von Ausweisungen aus dem Jahr 2007 - wie hier - als solche (vgl. aber die Einschränkung nachfolgend unter Ziffer 4) schon zeitlich nicht unmittelbar (rückwirkend) anwendbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.2.2012 - 1 C 7/11 -, juris, Rn. 35).

    Ausgehend von der o. a. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 14.2.2012 - 1 C 7/11 -, juris) ist hilfsweise über einen - von der Rechtmäßigkeit der Ausweisung als solcher abtrennbaren - Anspruch des Klägers auf Befristung der Ausweisung nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG zu entscheiden.

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2006 - 11 LC 324/05

    Voraussetzungen der Ausweisung eines in Deutschland geborenen Türken gemäß § 53

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LC 490/10
    b) Das demnach entstandene Recht aus Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80 erlosch weder durch die mehrjährige Inhaftierung des Klägers (vgl. nur die Nachweise bei Hailbronner, Ausländerrecht, Art. 7 ARB 1/80, Rn. 31) noch durch den Verlust seiner türkischen Staatsangehörigkeit (vgl. EuGH, Urt. v. 29.3.2012 - C 7 und 9/10 - hinsichtlich des "Stammberechtigten") oder mit Eintritt der Volljährigkeit bzw. Vollendung des 21. Lebensjahres des Klägers (vgl. EuGH, Urt. v. 18.7.2007 - C-325/05 - sowie Senatsurt. v. 16.5.2006 - 11 LC 324/05 -, juris, Rn. 49 ff.).

    a) Aus der Assoziationsberechtigung des Klägers nach Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80 folgt keine Verpflichtung zur Durchführung eines in Niedersachsen nach § 8a AG VwGO grundsätzlich in ausländerrechtlichen Verfahren nicht mehr erforderlichen Widerspruchsverfahrens (so schon im Ergebnis Senatsurt. v. 16.5.2006 - 11 LC 324/05 -, a. a. O., Rn. 59; aus neuerer Zeit ebenso: Bayr. VGH, Beschl. v. 7.3.2011 - 19 ZB 10.2701 -, juris, Rn. 6 ff., m. w. N; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.2.2012 - 11 S 1361/11 - juris, Rn. 35 ff.; OVG NRW, Urt. v. 22.3.2012 - 18 A 951/09 -, juris, Rn. 35 ff.).

  • BVerwG, 11.07.2003 - 1 B 252.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ausweisung und Abschiebung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LC 490/10
    Sie ist ungeachtet der im Hinblick auf die gegenwärtige Staatenlosigkeit des Klägers unsicheren Vollzugsmöglichkeit durch Abschiebung in die Türkei geeignet, da eine solche Abschiebung nicht die einzige Rechtswirkung der Ausweisung ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.7.2003 - 1 B 252/02 -, juris, Rn. 7; GK-AufenthG, vor §§ 53 ff. AufenthG, Rn. 429, m. w. N.); sie führt vielmehr nach § 11 Abs. 1 und 2 AufenthG zum Erlöschen bestehender Aufenthaltstitel und grundsätzlich zur Wiedererteilungssperre sowie bei einer freiwilligen Ausreise, etwa in einen Drittstaat, grundsätzlich zu einem Wiedereinreiseverbot.

    Da der Kläger die Möglichkeit hat, einen Wiedereinbürgerungsantrag zu stellen, und es unabhängig hiervon auch nicht generell auszuschließen ist, dass sich die Türkei zukünftig - wie andere Staaten auch - bereit erklärt, ehemalige Staatsangehörige, die - wie der Kläger - in Folge einer Ausbürgerung staatenlos sind, wieder aufzunehmen, kann auch nicht festgestellt werden, seine Abschiebung und eine freiwillige Ausreise in diesen Zielstaat seien auf unabsehbare Zeit ausgeschlossen und die Androhung der Abschiebung in die Türkei deshalb aufzuheben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.7.2003 - 1 B 252/02 -, a. a. O., Rn. 7).

  • EGMR, 12.01.2010 - 47486/06

    KHAN A.W. v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LC 490/10
    In die Verhältnismäßigkeitsprüfung sind auch hierbei als Kriterien einzustellen: Die Art und Schwere der von dem Ausländer begangenen Straftaten; die Dauer seines Aufenthalts in dem Land, aus dem er ausgewiesen werden soll; die seit der Tatbegehung verstrichene Zeit und das Verhalten des Ausländers während dieser Zeit; die Stabilität der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen zum Gastland und zum Zielstaat der Ausweisung sowie die familiäre Situation des Ausländers (vgl. EGMR, Urt. v. 12.1.2010 - 47486/06 -, InfAuslR 2010, 369 ff., Senatsurt. v. 11.8.2010 - 11 LB 425/09 -, juris, Rn. 49 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 425/09

    Ausweisung eines in Deutschland aufgewachsenen Ausländers mit minderjährigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LC 490/10
    In die Verhältnismäßigkeitsprüfung sind auch hierbei als Kriterien einzustellen: Die Art und Schwere der von dem Ausländer begangenen Straftaten; die Dauer seines Aufenthalts in dem Land, aus dem er ausgewiesen werden soll; die seit der Tatbegehung verstrichene Zeit und das Verhalten des Ausländers während dieser Zeit; die Stabilität der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen zum Gastland und zum Zielstaat der Ausweisung sowie die familiäre Situation des Ausländers (vgl. EGMR, Urt. v. 12.1.2010 - 47486/06 -, InfAuslR 2010, 369 ff., Senatsurt. v. 11.8.2010 - 11 LB 425/09 -, juris, Rn. 49 ff.).
  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10

    Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LC 490/10
    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 13.12.2011 - 1 C 14/10 -, juris, Rn. 18 f.), der der Senat folgt, ergeben sich aus der Verpflichtung der Ausländerbehörde zur verfahrensbegleitenden Kontrolle ihres Ausweisungsbescheides (nationale) verfahrensrechtliche Pflichten dergestalt, dass.
  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LC 490/10
    a) Die Rechtmäßigkeit der mit der Ausweisung verbundenen Abschiebungsandrohung folgt aus § 59 Abs. 1 AufenthG (vgl. zu dem auch insoweit für die Überprüfung maßgeblichen Zeitpunkt der aktuellen Sach- und Rechtslage: BVerwG, Urt. v.22.3.2012 - 1 C 3/11 -, juris, Rn. 13).
  • EuGH, 18.12.2008 - C-337/07

    Altun - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80

  • EuGH, 18.07.2007 - C-325/05

    Derin - Assoziierung EWG-Türkei - Art. 59 des Zusatzprotokolls - Art. 6, 7 und 14

  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98

    Aufenthaltsbefugnis; ehemals rumänische Staatsangehörige; Rechtmäßigkeit des

  • EuGH, 17.09.2009 - C-242/06

    Sahin - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 11 LB 136/07

    Ausweisung und Androhung der Abschiebung aus dem Bundesgebiet; Verschleierung der

  • BVerwG, 15.07.1997 - 1 C 24.96

    Ausländerrecht - Erfüllung der Voraussetzungen nach dem Assoziierungsabkommen bei

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 11 LB 332/03

    Vorliegen einer mittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung der Yeziden in der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 12 B 19.11

    Ausweisung eines sorgeberechtigten mehrfach straffällig gewordenen

  • OVG Niedersachsen, 25.11.2010 - 11 LB 481/09

    Zulässigkeit einer Regelausweisung gegenüber einem als Minderjähriger ins

  • VGH Bayern, 07.03.2011 - 19 ZB 10.2701

    Ausweisung eines im Bundesgebiet geborenen türkischen Staatsangehörigen mit

  • OVG Niedersachsen, 06.10.1998 - 11 L 3907/98

    Zulassungsrecht; Asyl; Grundsatzrüge

  • BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 8.04

    Einzelrichter; Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung; Bindung an

  • VG Halle, 27.02.2008 - 5 A 293/05
  • VGH Bayern, 17.07.2012 - 19 B 12.417

    Unanwendbarkeit des Vieraugenprinzips in Fällen assoziationsberechtigter

    Den Ausführungen des Gerichtshofs in diesem Zusammenhang ist aber auch zu entnehmen, dass die Bestimmung des Art. 9 Abs. 1 RL 64/221 weder unmittelbar noch entsprechend in Fällen wie dem vorliegenden weiter anzuwenden ist, und zwar mit einer Deutlichkeit, die ein diesbezügliches Vorabentscheidungsersuchen des Senats sinnlos erscheinen lässt (im Ergebnis ebenso VGH Mannheim vom 10.2.2012 Az. 11 S 1361/11 und vom 7.3.2012 Az. 11 S 3269/11, OVG Münster vom 22.3.2012 Az. 18 A 951/09; OVG Lüneburg vom 28.6.2012 Az. 11 LC 490/10; Armbruster in HTK-AuslR/Rechtsschutz/2.3.1 Stand 12/2011 Nr. 3).
  • VG München, 26.07.2012 - M 24 K 12.2896

    Ausweisung eines volljährigen, im Inland geborenen und aufgewachsenen

    Dennoch war es war vorliegend nicht erforderlich, vor der Ausweisung wegen Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG ein Widerspruchsverfahren durchzuführen, weil die Vorschrift nach ihrer Aufhebung nicht mehr entsprechend auf assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige anwendbar ist (so OVG Lüneburg, Urt. v. 28.6.2012, Az.: 11 LC 490/10, juris, Ls 1, 0VG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 22.3.2012, Az.: 18 A 951/09, juris, Ls. 1, VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.2.2012, Az.: 11 S 1361/11, juris, Ls. 1).

    Der Wegfall des Vorverfahrens ist nach Auffassung der Kammer keine Änderung, die geeignet wäre, die Ausübung der Arbeitnehmerfreizügigkeit oder der einem türkischen Staatsangehörigen eingeräumten materiellen Rechte zu erschweren (so auch OVG Lünbeburg, Urt. v. 28.6.2012, a. a. O., Rn. 35, VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.2.2012, a. a. O., Rn. 52, offen lassend, aber tendenziell eine Beschränkung bejahend: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 22.3.2012, a. a. O., Rn. 49 ff.), so dass die Standstillklausel bereits nicht einschlägig ist.

    Denn eine Anwendung des Vier-Augen-Prinzips ausschließlich auf assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige würde gegen das Besserstellungsverbot des Art. 59 des Zusatzprotokolls zum Abkommen vom 12. September 1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei für die Übergangsphase der Assoziation vom 19. Mai 1972 (ZP) verstoßen (OVG Lüneburg, Urt. v. 28.6.2012, a. a. O., Rn. 36, OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 22.3.2012, a. a. O., Rn. 53).

  • OVG Niedersachsen, 14.02.2013 - 8 LC 129/12

    Alleinige Vornahme der Befristung der Wirkungen einer Ausweisung nach § 11 Abs. 1

    Abgesehen von den in § 11 Abs. 1 Satz 7 AufenthG genannten Fällen genügt eine zeitlich befristete Ausweisung regelmäßig zur Erreichung der mit dieser ordnungsrechtlichen Maßnahme verfolgten Zwecke (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.7.2012, a.a.O., Rn. 31; Senatsurt. v. 14.5.2009 - 8 LB 158/06 -, juris Rn. 39; vgl. zu möglichen Ausnahmen: Niedersächsisches OVG, Urt. v. 28.6.2012 - 11 LC 490/10 -, juris Rn. 59).

    Ist die Ausweisung zu spezialpräventiven Zwecken erfolgt, stellt sich die Frage, für welche Dauer von dem Ausländer die Gefahr einer Wiederholung bzw. Fortdauer der Ausweisungsgründe ausgeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.7.2012, a.a.O, Rn. 32 f. und 42; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 28.6.2012, a.a.O., Rn. 59; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26.3.2003, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 25.06.2013 - 8 PA 98/13

    Zusammenrechnung von gesondert zu bemessene Fristen der Wirkungen einer

    Abgesehen von den in § 11 Abs. 1 Satz 7 AufenthG genannten Fällen genügt eine zeitlich befristete Ausweisung regelmäßig zur Erreichung der mit dieser ordnungsrechtlichen Maßnahme verfolgten Zwecke (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.7.2012, a.a.O., Rn. 31; Senatsurt. v. 14.5.2009 - 8 LB 158/06 -, juris Rn. 39; vgl. zu möglichen Ausnahmen: Niedersächsisches OVG, Urt. v. 28.6.2012 - 11 LC 490/10 -, juris Rn. 59).

    Ist die Ausweisung zu spezialpräventiven Zwecken erfolgt, stellt sich die Frage, für welche Dauer von dem Ausländer die Gefahr einer Wiederholung bzw. Fortdauer der Ausweisungsgründe ausgeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.7.2012, a.a.O, Rn. 32 f. und 42; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 28.6.2012, a.a.O., Rn. 59; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26.3.2003, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 20.06.2013 - 11 K 638/13

    Ausweisung und Befristung der Sperrwirkungen der Ausweisung einer der illegalen

    Abgesehen von den in § 11 Abs. 1 Satz 7 AufenthG genannten Fällen genügt eine zeitlich befristete Ausweisung regelmäßig zur Erreichung der mit dieser ordnungsrechtlichen Maßnahme verfolgten Zwecke (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.7.2012, a.a.O., Rn. 31; vgl. zu möglichen Ausnahmen: Niedersächsisches OVG, Urt. v. 28.6.2012 - 11 LC 490/10 -, juris Rn. 59).

    Ist die Ausweisung zu spezialpräventiven Zwecken erfolgt, stellt sich die Frage, für welche Dauer von dem Ausländer die Gefahr einer Wiederholung bzw. Fortdauer der Ausweisungsgründe ausgeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.7.2012, a.a.O, Rn. 32 f. und 42; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 28.6.2012, a.a.O., Rn. 59; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26.3.2003, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2018 - 13 LB 44/17

    Abwägung; Ausweisung; Ausweisungsanlass; Ausweisungsinteresse; Berufung;

    Die danach gemäß § 53 Abs. 3 AufenthG erhöhten Anforderungen an das öffentliche Ausweisungsinteresse ( "Grundinteresse der Gesellschaft" ), an die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ( "gegenwärtig eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" ) und auch an die Abwägung zwischen dem öffentlichen Ausweisungsinteresse und dem privaten Bleibeinteresse ( "für die Wahrung dieses (Grund-)Interesses unerlässlich" ) sind im vorliegenden Fall nicht erfüllt (vgl. zu den inhaltsgleichen Voraussetzungen für die Ausweisung assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger nach der ständigen Rechtsprechung vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung v. 27.7.2015: EuGH, Urt. v. 8.12.2011 - C-371/08 - (Ziebell/Örnek), NVwZ 2012, 422, 425; BVerwG, Urt. v. 15.1.2013 - BVerwG 1 C 10.12 -, NVwZ-RR 2013, 435, 437; Urt. v. 13.12.2012 - BVerwG 1 C 20.11 -, NVwZ 2013, 733, 736; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 28.6.2012 - 11 LC 490/10 -, juris Rn. 43 ff. jeweils m.w.N.).
  • VGH Hessen, 28.02.2013 - 9 A 825/12

    Zur Frage der Fortgeltung des in Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils ergeben sich aus dem Vorbringen des Klägers nicht, denn in der Rechtsprechung ist mittlerweile geklärt, dass Art. 9 Abs. 1 RL 64/221/EWG auch auf assoziationsrechtlich begünstigte türkische Staatsangehörige nicht mehr anzuwenden ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 2012 - 1 C 20.11 - und vom 10. Juli 2012 - 1 C 19.11 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 4. Dezember 2012 - OVG 11 S 59.12 - und vom 22. November 2012 - OVG 11 S 63.12 - Bay. VGH, Urteil vom 3. September 2012 - 10 BV 10.1237 - und vom 17. Juli 2012 - 19 B 12.417 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28. Juni 2012 - 11 LC 490/10 - VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 16. Mai 2012 - 11 S 2328/11 - und vom 10. Februar 2012 - 11 S 1361/11 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. März 2012 - 18 A 951/09 - alle juris).
  • VG Düsseldorf, 18.10.2012 - 8 K 6261/08

    Ausweisung Assoziationsberechtigung Vier-Augen-Prinzip Verfahrensgarantie

    vgl. mit ausführlicher Begründung BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19/11 -, Rn. 22; OVG NRW, Urteil vom 22. März 2012 18 A 951/09 -, Rn. 35, 47; Bayerischer VGH, Urteil vom 17. Juli 2012 - 19 B 12.417 -, Rn. 32; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28. Juni 2012 - 11 LC 490/10 -, Rn. 30; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Februar 2012 - 11 S 1361/11 -, Rn. 35, 51.
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